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Das Kompetenzzentrum Records Management (KRM) unterstützt Unternehmen und Gewerbetreibende bei der richtigen Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen (Compliance) zur Aufbewahrung und Archivierung von Geschäftsunterlagen, damit diese gesetzeskonforme und betriebswirtschaftlich optimierte Records Management Lösungen betreiben können. RECORDS MANAGEMENT / INFORMATION GOVERNANCE KONFERENZ 22./23.11.2010 in Zürich
Sponsoring Deadline: 7.9.2010 ! NEWSWhitepaper: Archivierung von Webseiten jetzt verfügbar. Führungsseminar Information Management für CxO vom 1.-3.10.2010 in Bad Blumau (A). IM Strategie für Finanzinstitute: Banken Arbeitsgruppe arbeitet an Leitfaden
Aktuellste Informationen: RSS: Was läuft in den USA: Blog von Jürg Hagmann: KRM Weblog SELF ASSESSMENT für Records Management Verantwortliche. Möchten sie sich selbst einstufen und einschätzen, wie der Stand in ihrem Unternehmen ist? NEW: Available in English language Praktiker-Leitfaden «records management» 2. aktualisierte und stark erweiterte Auflage
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Der Einfluss der elektronischen Datenverarbeitung hat den Geschäftsverkehr in den letzten Jahren stark verändert. Während wir heute noch immer im Papierzeitalter leben, wird die nächste Generation mit Sicherheit nur noch im Ausnahmefall zum ausgedruckten Dokument greifen. Diese Veränderungen der Technik und der Prozesse bedeuten aber auch, dass die Daten, welche heute meist in elektronischer Form entstehen und gespeichert werden, mit neuen Methoden verwaltet werden müssen. Elektronische Daten werden in Zukunft als Beweismittel von immer grösserer Bedeutung. Die Vorgaben der Corporate Governance verlangen nach einer vollständigen Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorfällen, die Auswirkungen auf die finanzielle Situation eines Unternehmens haben. Fragen rund um die Führung und Aufbewahrung von elektronischen Daten im Rahmen der Buchführung haben dazu geführt, dass die Gesetze der meisten Länder an dieses veränderte Umfeld angepasst werden. Die Schweiz nimmt dabei eine Pionierstellung ein. Bereits 1992 begann eine Expertenkommission der Wirtschaft mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für die Revision der Aufbewahrungsvorschriften des Privatrechts, welche dann 2002 in Kraft trat. Der Grossteil aller betrieblichen Dokumente darf gemäss den aktuellen Vorschriften elektronisch geführt werden. Trotzdem sind die nun erlaubten Verfahren noch weitgehend unbekannt und bedürfen der Erläuterung.
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